Allgemeine Geschäftsbedingungen
Climb and Care Baumpflege
Carsten Niemann
Pießig 27a
03249 Sonnewalde
1. Vertragsabschluss
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an, es sei denn, er gibt eine ausdrücklich abweichende Erklärung bei Auftragserteilung ab.
2. Angebotsinhalt und Angebotsfrist
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Climb and Care Baumpflege vor der Erstellung des Kostenvoranschlages zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Bei abweichenden Bedingungen, welche zu Verzögerung oder nicht Aufnahme der Arbeiten führt, behält sich die Firma Climb and Care Baumpflege vor, Anfahrtkosten in Höhe 0,90 Euro/Km, sowie 25% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Climb and Care Baumpflege schriftlich (Fax, E-Mail, Whatsapp, Brief) mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen, beginnend mit dem darauf angeführten Datum. Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich die sich verbotenerweise dort aufhalten, sowie die Kosten für Absperrungen und Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen.
3. Genehmigungen und Zugang
Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma Climb and Care Baumpflege durch ein Fehlen, nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma Climb and Care Baumpflege ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt der Firma Climb and Care Baumpflege für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung.
4. Leistungsbeschreibung
Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege (ZTV-Baumpflege, Hrsg. Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), Friedensplatz 4, 53111 Bonn), Stand 2017
Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie möglich. Es werden folgende branchenübliche Begriffe verwendet:
Ast-Definitionen:
Baumfällung:
Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe, Baumstubben verbleibt im Boden
Kronenpflege:
Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und reibenden Ästen; Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig
Totholzentfernung:
Entfernen von toten und gebrochenen Ästen ab Schwachaststärke
aus Gründen der Verkehrssicherheit
Kroneneinkürzung:
Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach-
und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig
Kronenauslichtung:
entfernt ganze Äste am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone
Kronensicherung:
Sicherung von Baumkronen oder einzelnen Ästen
Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf früheren Beginn der Arbeiten, nimmt er in Kauf, dass Äste, die noch Knospen haben, also noch nicht eindeutig als tot zu identifizieren sind, stehengelassen werden.
Wundverschlussmittel werden nicht verwendet.
Tagessatz/ Tage:
Tagessätze gelten in der Regel für einen Arbeitstag mit einer Dauer von 8 Stunden. Des weiteren fallen arbeiten wie, An/ Abfahrt sowie etwaige Abholung bzw. Abgaben von Mietmaschinen und entsorgen anfallender Stoffe ebenfalls in den Arbeitstag von 8 Stunden. Sollten vereinbarte Arbeiten unerwartet bis zu 2 Stunden weniger, bzw bis zu 2 Stunden mehr Zeit in Anspruch nehmen, erfolgt keine Kostenänderung.
5. Ausführungsfristen
1. Die von uns genannten Ausführungsfristen oder - zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
3. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Sturm, Dauerregen, Schnee.
4. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.
6. Mehrarbeit
Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach.
Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden.
Die Preise verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder - ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.
7. Haftungsausschluss
Die Firma Climb and Care Baumpflege haftet nur für von ihr grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden an Körper und Gesundheit, Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren in einer Wiese, Sägemehl im Rasen) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.
8. Zahlungsbedingungen
Die von der Firma Climb and Care Baumpflege verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die Firma Climb and Care Baumpflege zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen, Mahngebühren und die der Firma Climb and Care Baumpflege erwachsenen Kosten zahlen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, soll davon nicht der ganze Vertrag betroffen sein. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.
Stand: 01. Januar 2022