Baumschutz, Baumschutzsatzung Schnittzeiten

GUT ZU WISSEN

Allgemeines

Wann ist der richtige Zeitraum?

Die Vegetationsperiode vom 01.03. bis 30.09.

Während dieser Zeit ist ein starker Rückschnitt und die Fällung von Bäumen gewöhnlich nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Auch aus Artenschutzrechtlichen Gründen, sind nur sogenannte schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um Lebewesen in und an den Bäumen nicht zu stören.
Da ein Baum allerdings während der Vegetationszeit, besser auf Schnittverletzungen reagieren kann, ist dies der ideale Zeitraum für Pflege Maßnahmen. Wie zum Beispiel eine Kronenpflege, in der Tote oder absterbende, gebrochene oder sich kreuzende  Äste entfernt werden. Hier gilt, lieber weniger schneiden, dafür öfter, um zu große Verletzungen zu vermeiden.
 



Die Schnittzeit vom 01.10. bis 28.02.

In diesem Zeitraum sind starke Rückschnitte und Baumfällungen, je nach örtlicher Baumschutzsatzung, möglich.

Meine Empfehlung: 
Erkundigen Sie sich vor Ihren geplanten Baumarbeiten über die  vorhandenen Baumschutzregelungen in Ihrer Region oder schreiben Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern. 

Verkehrssicherungspflicht

Der Gesetzgeber verlangt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, dass Privatpersonen für die Sicherheit ihrer Bäume sorge tragen. Im Fall von Sturmschäden oder Unfällen durch Astbruch oder umstürzende Bäume haften in der Regel die Baumbesitzer. 

Heftige Winterstürme oder eisige Ostwinde können Hobbygärtner da schon mal nervös machen. Aktiv werden sollten Sie, wenn Sie folgende Anzeichen bemerken: 
Faulstellen oder Pilzkörper am Stamm, Risse im unteren Stammbereich oder im umgebenden Erdreich. 

Überprüfen Sie daher regelmäßig die Bäume auf Ihrem Grundstück.

Baumschutzsatzungen

Auszug Bundesnaturschutzgesetz §39

Landkreis Elbe-Elster

Landkreis Dahme-Spree

Landkreis Oberspreewald-Lausitz