GUT ZU WISSEN

Verkehrssicherungspflicht

Als Baumeigentümer sind Sie verpflichtet, Ihre Bäume regelmäßig auf ihre Stand- und Bruchsicherheit zu kontrollieren. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht dient dazu, Gefahren für Personen, Gebäude und den Straßenverkehr zu vermeiden. 

Beschädigte, kranke oder instabile Bäume können eine Gefahr darstellen – insbesondere durch herabfallende Äste oder Umsturz. Daher sollten Bäume in regelmäßigen Abständen fachlich überprüft und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. 

Ich unterstütze Sie gerne bei der fachgerechten Kontrolle und Beurteilung Ihrer Bäume sowie bei der Durchführung notwendiger Maßnahmen – stets nach den anerkannten Richtlinien der ZTV-Baumpflege. 



Baumkappungen - nicht nur unansehnlich sondern Baumzerstörend und nicht Fachgerecht

 

Das sogenannte „Kappen“ von Bäumen – also das starke Zurückschneiden der Krone ohne fachliche Grundlage – ist keine fachgerechte Baumpflege und wird nach den anerkannten Richtlinien der ZTV-Baumpflege abgelehnt. 

Durch eine Baumkappung entstehen große Schnittwunden, die der Baum nur schwer abschotten kann. Dies führt häufig zu Fäulnis, Pilzbefall und einer langfristigen Schwächung der Baumstruktur. Zudem bildet der Baum in der Folge oft viele unkontrollierte Neuaustriebe, die weniger stabil sind und ein erhöhtes Bruchrisiko darstellen. 
Auch aus gestalterischer Sicht wird der natürliche Habitus des Baumes dauerhaft beeinträchtigt. 
Fachgerechte Baumpflege verfolgt daher ein anderes Ziel: die Erhaltung der Gesundheit, Stabilität und Verkehrssicherheit des Baumes durch gezielte und schonende Maßnahmen. 

 

Warum ein Baum nicht einfach „kleiner gemacht“ werden sollte 

Viele Grundstückseigentümer wünschen sich, dass ein Baum „einfach etwas kleiner“ gemacht wird – zum Beispiel, weil er zu groß wirkt, Schatten wirft oder Laub verursacht. Was naheliegend klingt, ist aus fachlicher Sicht jedoch meist nicht sinnvoll. 

Bäume haben eine natürliche Wuchsform, die auf Stabilität und Gesundheit ausgelegt ist. Starke Einkürzungen oder unsachgemäße Rückschnitte stören dieses Gleichgewicht erheblich. Die Folge sind häufig geschwächte Strukturen, vermehrter Neuaustrieb und ein langfristig erhöhtes Bruchrisiko. 

Zudem führen solche Eingriffe oft dazu, dass der Baum schneller wieder stark austreibt – und das ursprüngliche „Problem“ nach kurzer Zeit erneut entsteht. 

Fachgerechte Baumpflege verfolgt daher einen anderen Ansatz: Statt den Baum pauschal zu verkleinern, werden gezielte Maßnahmen durchgeführt, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Vitalität und natürliche Form des Baumes erhalten. 

Kappung einer kompletten Allee

Astausbruch nach Kappung


Wann ist eine Baumfällung erlaubt?

Ob ein Baum gefällt werden darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Bäume dürfen nicht jederzeit und ohne Weiteres entfernt werden.

In vielen Städten und Gemeinden gibt es Baumschutzsatzungen, die das Fällen bestimmter Bäume regeln oder genehmigungspflichtig machen. Dabei spielen unter anderem Baumart, Stammumfang und Standort eine Rolle.

Zusätzlich ist das Fällen von Bäumen aus Gründen des Naturschutzes in der Regel nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Während der übrigen Zeit sind Fällungen meist verboten, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen.
Unabhängig davon kann eine Fällung notwendig und erlaubt sein, wenn von einem Baum eine Gefahr ausgeht – zum Beispiel bei Schäden, Instabilität oder akuter Bruchgefahr.

Da die Regelungen je nach Region unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, die Situation im Einzelfall zu prüfen.

Baumschutzsatzungen

Auszug Bundesnaturschutzgesetz §39

Landkreis Elbe-Elster

Landkreis Dahme-Spree

Landkreis Oberspreewald-Lausitz